Prüfungstermine und Fristen

Hier finden Sie die Übersicht über Termine und An-/Abmeldefristen von Lehrveranstaltungen und Modulprüfungen. Ausführlichere Informationen zu Praktika und Praktikumsprüfungen finden Sie unter diesem Link.

Studienaufbau, Formulare und FAQs

Für alle eingeschriebenen Studierenden ist die für den gewählten Studiengang zuständige Prüfungsbehörde (Prüfungsausschuss) eine wichtige Anlaufstelle. Das Prüfungsamt ist die Geschäftsstelle des Prüfungsauschusses und beantwortet Ihre Fragen rund um das Thema Prüfungsverfahren.

Zum Beispiel helfen wir bei Problemen mit Prüfungsanmeldung und Prüfungsabmeldung. Zu Beginn des Studiums geben Sie im Prüfungsamt Ihren Antrag auf Zulassung zur Bachelor- oder Masterprüfung ab.

Prüfungsordnungen und Modulhandbücher

Anträge und Formulare

FAQ Bachelor Physik

Informationen und Regelungen für Erstsemester und Neustudierende

Auf Antrag können auch sonstige Kenntnisse und Qualifikationen auf der Grundlage vorgelegter Unterlagen auf diesen Studiengang angerechnet werden.

Weitere Informationen zur Anerkennung erhalten Sie aus der für Sie geltenden Prüfungsordnung.

Stand Mai 2022

  • Erstsemesterinformation

Unter https://web3.physik.uni-bonn.de/bsc/termine.php finden Sie: die „Terminübersicht in Tabellenform“ (das sind die An- und Abmeldefristen zu den Prüfungen) und unter „Regelungen Bachelorstudium“ finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen sowie die verschiedensten Antragsformulare. Die Prüfungsordnung (PO) und das Modulhandbuch (MHB) einschließlich buntem Modulplan finden Sie auf unserer Homepage in einem gesonderten Ordner „Zu den Regelwerken“.

Wir empfehlen jedem Studierenden, sich direkt zu Beginn des Physik-Studiums sorgfältig über alle Regeln und Regularien zu informieren und unsere Hinweise, insbesondere die Fristen für Prüfungsanmeldung und -abmeldung, auf der Homepage „Prüfungsamt“ sorgfältig zu lesen. Ebenfalls sollten Sie sich vor Studienbeginn mit der für Sie geltenden Prüfungsordnung und dem Modulhandbuch vertraut machen.


 

  • Zulassung zur Bachelorprüfung

Die Prüfungen im Bachelorstudiengang Physik finden nach der Prüfungsordnung (PO) für den Bachelorstudiengang Physik vom 17.07.2014 studienbegleitend statt, deshalb müssen Sie bereits im ersten Fachsemester den Antrag auf Zulassung zur Bachelorprüfung stellen. Hierfür benutzen Sie bitte das entsprechende Formular, das Sie ausgefüllt zusammen mit den erforderlichen Anlagen per Post dem Prüfungsamt zukommen lassen oder persönlich abgeben. Eine elektronische Zusendung ist nicht möglich, da Ihre Original-Unterschrift im Prüfungsamt hinterlegt sein muss.

Der Antrag muss nur einmal gestellt werden und bildet die Rechtsgrundlage für alle Ihre Prüfungen vom Beginn bis zum Ende Ihres Studiums. Stellen Sie den Antrag im Zeitraum Oktober bis Dezember für das Wintersemester und April bis Juni für das Sommersemester, damit Sie rechtzeitig zur Bachelorprüfung zugelassen werden und sich dann innerhalb der Anmeldefrist für Modulprüfungen anmelden können (und müssen).

Die Zulassung erfolgt indem Sie vom Prüfungsamt in „basis“ registriert bzw. frei geschaltet werden. Anschließend melden Sie sich selber für jede einzelne Prüfung in basis an. Hierfür haben Sie bei der Einschreibung vom Studentensekretariat Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort bekommen. Den Zugang zur Prüfungsverwaltungssoftware finden Sie unter https://basis.uni-bonn.de.

Mit dem Antrag unterschreiben Sie, dass Sie die Prüfungsordnung (PO) für den Bachelorstudiengang Physik zur Kenntnis genommen haben. Bitte lesen Sie diese gründlich durch, Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne.

Stand November 2022

Informationen und Regelungen zum Thema Prüfungen

  • Grundsätzlich gilt: Prüfungen müssen immer in basis angemeldet werden.

Wer nicht angemeldet ist, darf an Prüfungen nicht teilnehmen.

Wichtig: Aufgrund der Definition des Fehlversuchs (§ 11 PO) bilden beide Termine pro Semester eine Einheit. Das bedeutet: Man muss sich immer zum 1. Prüfungstermin in basis anmelden, auch wenn man nur am zweiten Termin teilnehmen will. Eine Anmeldung nur zum 2. Termin ist nicht möglich.

Die Verantwortung für die erfolgreiche Anmeldung liegt auf Seiten der Studierenden. Basis bietet hierfür Kontrollmöglichkeiten an:

1. Sie bekommen bei erfolgreicher Anmeldung automatisch eine Bestätigung per E-Mail (bitte unbedingt als Beweismittel aufheben).

2. Sie schauen aktiv unter „Info über angemeldete Prüfungen“ nach – bei erfolgreicher Anmeldung, wird die Prüfung hier aufgeführt.

3. Sie bekommen eine Fehlermeldung bei der Anmeldung. Dann müssen Sie unverzüglich das Prüfungsamt per E-Mail (pa@physik.uni-bonn.de) benachrichtigen und einen Screenshot der Fehlermeldung schicken.

  •  Sie sollten die Anmeldung zu den Modulprüfungen nicht am letzten Tag der Frist vornehmen. Vielmehr empfehlen wir, dass Sie sich für Ihre Prüfungen zu Beginn der Anmeldephase registrieren. Sollten Sie eine Prüfung doch nicht mitschreiben wollen, können Sie sich in der Regel bis einen Tag vor der entsprechenden Prüfung wieder abmelden.
  •  Und schließlich: Die An- und Abmeldefristen sind– je nach Lehrveranstaltung bzw. Art der Prüfungsleistung - durchaus unterschiedlich. Deshalb schauen Sie bitte regelmäßig und wiederholt auf die „Terminübersicht in Tabellenform“.
  •  Bitte beachten Sie zudem das Dokument „Erstsemester-Information & Zulassung Bachelor“.

Stand Mai 2022

PO 2014

  • Nachdem Sie den Prüfungstermin persönlich mit dem Prüfer, der Prüferin vereinbart haben, müssen Sie die jeweilige mündliche Übersichtsprüfung (physik470, -670 oder -680) in basis anmelden. Das funktioniert erst, wenn der Prüfungszeitraum dafür in basis freigegeben ist: SS = 1. April - 30. September und WS = 1. Oktober - 31. März.

Sie können weder den/die Prüfer*in noch das Prüfungsdatum selber in basis eintragen. Nachdem der/die Prüfer*in dem Prüfungsamt das Ergebnis mitgeteilt hat, tragen wir die kompletten Daten in basis ein.

Die Anmeldung gelingt natürlich nur dann, wenn die Zulassungsvoraussetzung erfüllt ist:

physik470 = bestandene Module physik110, -210 und -310
physik670 = bestandene Module physik410 und physik510
physik680 = bestandene Module physik220, -320, -420 und -520.

  • Bitte bringen Sie zu Ihrer mündlichen Übersichtsprüfung einen Ausdruck der basis-Seite "Prüfungsan- und abmeldung" mit, auf der die vorgenomme Prüfungsanmeldung ersichtlich ist. Alternativ können Sie die Ihrem Prüfer/Ihrer Prüferin auf dem Handy zeigen. 
  • Jede erfolglose Übersichtsprüfung wird als ein Fehlversuch gewertet (PO § 11 Abs. 6). Das heißt, diese Prüfungen dürfen zwei Mal wiederholt werden; die dritte Prüfung muss bestanden werden. Die Wiederholung soll frühestens vier Wochen nach nicht bestandener Übersichtsprüfung stattfinden.

Zur Wiederholungsprüfung im selben Semester können Sie sich nicht selber in basis anmelden. In dem Fall schicken Sie eine E-Mail ans Prüfungsamt, mit der Bitte um Anmeldung (unter Angabe des neuerlichen Prüfungsdatum).

  • Für die Prüfungen in Experimentalphysik, physik470 und physik670, wählen Sie bitte zwei verschiedene Prüfer, Prüferinnen.

PO 2006

  • Nachdem Sie den Prüfungstermin persönlich mit dem Prüfer, der Prüferin vereinbart haben, müssen Sie die jeweilige mündliche Übersichtsprüfung (physik531 oder -532) in basis anmelden. Das funktioniert erst, wenn der Prüfungszeitraum dafür in basis freigegeben ist: SS = 1. April - 30. September und WS = 1. Oktober - 31. März.

Sie können weder den/die Prüfer*in noch das Prüfungsdatum selber in basis eintragen. Nachdem der/die Prüfer*in dem Prüfungsamt das Ergebnis mitgeteilt hat, tragen wir die kompletten Daten in basis ein.

  • Derselbe Anmeldevorgang gilt für die Wiederholung. Der zweite Termin soll frühestens vier Wochen nach nicht bestandener mündlicher Prüfung aber vor Ablauf von drei Monaten stattfinden. Die erfolglose Teilnahme an diesen beiden Prüfungsterminen zählt für Wiederholungen nach § 12 BPO als ein Fehlversuch.

Für die Wiederholungsprüfung muss Sie das Prüfungsamt in basis anmelden, wenn diese im selben Semester stattfindet, wie die vorausgegangene nicht bestandene Prüfung. Eine E-Mail an das Prüfungsamt mit dem neuerlichen Prüfungsdatum ist ausreichend

Die Anmeldung gelingt natürlich nur dann, wenn die Zulassungsvoraussetzung erfüllt ist:
Experimentalphysik = 3 bestandene Module aus physik110, -210, -310 und -410
Theoretische Physik = 3 bestandene Module aus physik220, -320, -420 und -520

 Stand Mai 2022

  • Gemäß § 25 BPO können „die Studierenden, solange noch nicht alle Prüfungsleistungen erbracht sind, Prüfungsleistungen in Modulen erbringen, die nicht zum Lehrangebot des Studienganges gehören, aber an einer Fakultät als Prüfungsfach anerkannt sind (Zusatzfächer oder –module). Das Ergebnis der Prüfungsleistungen in diesen Zusatzfächern oder –modulen wird auf Antrag des Studierenden in das Zeugnis aufgenommen, jedoch bei der Festsetzung der Gesamtnote nicht berücksichtigt.“ Hintergrund dieses Paragraphen, der in jeder Prüfungsordnung steht, ist, dass das zusätzliche freiwillige Engagement über den „eigenen Tellerrand“ hinaus dokumentiert und damit gewürdigt wird.

Physikstudierende bringen hier meist Module aus dem B. Sc. Mathematik ein, aber auch das Mitmachen in der Physik-Show wird hier aufgenommen, Leistungen aus der Biologie, der Chemie, den Wirtschaftswissenschaften, etc.

  • Als Export-Modul für Studierende aller Fachrichtungen bietet die Philosophische Fakultät ab dem Sommersemester 2021 das Modul „MitSprache: Integration durch Sprachbegleitung für Neuzugewanderte“ an, das ebenfalls gem. § 25 BPO ins Bachelorzeugnis Physik eingebracht werden kann.

Das Modul „MitSprache“ wird von der Abteilung für Interkulturelle Kommunikation und Mehrsprachigkeitsforschung in Kooperation mit dem Caritasverband Bonn durchgeführt. Ziel des Moduls ist es, Studierende als ehrenamtliche Sprachbegleiter*innen zu qualifizieren, die Neuzugewanderte auf ihrem Weg in Studium oder Ausbildung unterstützen und begleiten.

Das Modul setzt sich aus einer Seminar- und einer Praxiseinheit zusammen. In der Seminareinheit erwerben Studierende sprachdidaktische Basiskenntnisse im Bereich "Deutsch als Zweitsprache" und soziokulturelles Hintergrundwissen zu den Themen Flucht und Migration. Darüber hinaus erarbeiten sie in Zusammenarbeit mit Neuzugewanderten gemeinsam die Themen Studium, Ausbildung, Beruf und werden für den Umgang mit Stereotypen und Vorurteilen sowie interkultureller Lernerfahrung sensibilisiert. In der anschließenden Praxiseinheit setzen Studierende die im Seminar erworbenen Kompetenzen in Form von ehrenamtlichem Engagement um.

Bei Fragen zu Inhalten und Ablauf stehen Ihnen Frau Baagil (mitsprache@uni-bonn.de) und Herr Dr. Meyermann (p.meyermann@uni-bonn.de) gerne zur Verfügung.

Das Modul kann im Studiengang Physik (B.Sc) auf basis unter dem Konto 3000 „freie Zusatzleistungen“ angemeldet werden.

 Stand Mai 2022

PO 2014

  • Wer beim ersten Termin die Prüfung bestanden hat, kann zum Zwecke der Notenverbesserung am zweiten Prüfungstermin desselben Semesters teilnehmen; es gilt dann die bessere der beiden Noten. Das gilt ausschließlich für Lehrveranstaltungen der Physik, die aus „Vorlesung mit Übungen“ bestehen einschließlich der Mathematik für Physiker/innen (physik320, physik420, math240, math340). Wer die Chance zur Notenverbesserung wahrnehmen will, muss sich für den 2. Termin wieder selbst über basis anmelden. Die Anmeldefrist endet in diesem Fall 7 Tage vor dem 2. Termin.
  •  Wer statt Mathematik für Physiker/innen die Module Lineare Algebra und Analysis absolviert, unterliegt den Bestimmungen der Prüfungsordnung Bachelor of Science Mathematik. Das bedeutet: ausschließlich für Lineare Algebra I und Analysis I ist Notenverbesserung vorgesehen. Näheres siehe „Wahl der Mathematikvorlesungen“.
  • Die Möglichkeit zur Notenverbesserung im Nebenfach (physik120) hängt von der Prüfungsordnung des anbietenden Faches ab. Zurzeit ist Notenverbesserung in Astronomie, Chemie, Informatik und Meteorologie möglich. Die näheren Regelungen erfragen Sie bitte im Prüfungsamt des jeweiligen Faches. In jedem Fall gilt: Wer diese Chance wahrnehmen will, muss sich für den 2. Termin wieder selbst über basis anmelden.
  •  Im Wahlpflichtmodul physik450 ist Notenverbesserung zum 2. Termin desselben Semesters ebenfalls möglich – ausgenommen Betriebs- und Projektpraktikum.

PO 2006

  • Wer beim ersten Termin die Prüfung bestanden hat, kann zum Zwecke der Notenverbesserung auch am zweiten Prüfungstermin desselben Semesters teilnehmen; es gilt dann die bessere der beiden Noten. Das gilt ausschließlich für Lehrveranstaltungen der Physik, die aus „Vorlesung mit Übungen“ bestehen einschließlich der Mathematik für Physiker und Physikerinnen (math141, math241, math341).
  • Bei den übrigen Nebenfächern aus physik120 gelten jeweils die prüfungsrechtlichen Regelungen des entsprechenden Faches. In folgenden Fächern ist Notenverbesserung möglich: Astronomie, Chemie, Informatik und Meteorologie. Die näheren Regelungen erfragen Sie bitte im Prüfungsamt des jeweiligen Faches. In jedem Fall gilt: Wer diese Chance wahrnehmen will, muss sich für den 2. Termin wieder selbst über basis anmelden.
  •  Im Wahlpflichtmodul physik450 ist Notenverbesserung zum 2. Termin desselben Semesters ebenfalls möglich – ausgenommen Betriebspraktikum und Projektpraktikum.
  •  Frist zur Anmeldung zwecks Notenverbesserung: bis 7 Tage (= 1 Woche) vor dem zweiten Termin! Gelegentlich kann der Anmeldezeitraum recht kurz sein, da wir die Anmeldung zum 2. Termin erst frei schalten können, wenn die Prüfungen des 1. Termins vollständig verbucht sind.

Stand Mai 2022

  • Nach drei Fehlversuchen eines Pflichtmoduls gilt dies als endgültig nicht bestanden. Die Bachelorarbeit gilt bereits nach zwei Fehlversuchen als endgültig nicht bestanden. Endgültiges Nichtbestehen eines Pflichtmoduls hat den Verlust des Prüfungsanspruchs zur Folge und führt nach Bestandskraft der entsprechenden Entscheidung des Prüfungsausschusses zur Exmatrikulation im Studiengang Bachelor Physik durch das Studentensekretariat.

Wenn der letztmögliche Prüfungsversuch ansteht, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig Kontakt mit dem Prüfungsamt (Frau Kleuser), dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (Prof. Dr. Hartmut Schmieden) oder dem Fachstudienberater (Dr. Eckhard von Törne) aufzunehmen.

Der Prüfungsausschuss kann besondere Unterstützung in der Vorbereitung und Durchführung des letztmöglichen Prüfungsversuchs gewähren.

Stand Mai 2022

  • Nimmt jemand nicht an der Modulabschlussprüfung im zugehörigen Semester teil, obwohl er oder sie die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung in diesem Semester erreicht hat, dann ist die Information „Zulassung erreicht“ nicht in basis gespeichert.

Eine Pflicht zur Wiederholung der Zulassungsvoraussetzungen gibt es nicht. Die einmal erreichte Zulassung bleibt unbegrenzt erhalten.

Der Prüfungsausschuss geht davon aus, dass dennoch die Übungen in einem späteren Semester noch einmal vollständig absolviert werden, um die Zulassung erneut zu erreichen – schließlich ist das für den Lernerfolg eine zusätzliche Chance.

  • Wer sich jedoch entschließt, die Modulprüfung später ablegen zu wollen, ohne noch einmal die Zulassungsvoraussetzungen zu absolvieren, der muss sich – sobald er sich über basis zur Modulprüfung anmeldet – unbedingt ans Prüfungsamt wenden mit der Bitte, die bereits im früheren Semester erreichte Zulassung zu recherchieren.

Weder der aktuelle Dozent, die aktuelle Dozentin, noch das Prüfungsamt wissen, dass die Zulassung in einem früheren Semester erreicht wurde. Es braucht folglich ausreichend Zeit, um dies zu recherchieren und die Information an alle Beteiligten offiziell zu bestätigen.

 Deshalb: Bitte melden Sie sich frühzeitig im Prüfungsamt!

P.S.

  • Umgekehrt gilt dann: Wer sich im zugehörigen Semester der Modulabschlussprüfung unterzogen, diese aber nicht bestanden hat, muss sich weder im Prüfungsamt noch beim Dozenten melden. Die nicht bestandene Prüfung ist in basis dokumentiert und bei der Anmeldung zur Wiederholungsprüfung wird die Versuchszählung weitergeführt. Anhand der Versuchszählung sieht der neue Dozent, dass Sie die Zulassung bereits in einem früheren Semester erreicht hatten. Bitte hier keine unnötigen Anfragen erzeugen. Danke.

Stand Mai 2022

  • Zu jeder Modulprüfung ist eine gesonderte elektronische Anmeldung in basis notwendig – bitte beachten Sie zwingend die Anmelde- und Abmeldefristen!
  • Für alle Prüfungen, die in Form von Klausuren oder mündlichen Prüfungen stattfinden, werden pro Semester zwei Prüfungstermine angeboten. Die Anmeldung zur Modulprüfung schließt immer den ersten Prüfungstermin als Möglichkeit mit ein und muss daher vor dem ersten Termin erfolgen.

Der erste Prüfungstermin liegt in der Regel am Ende der Vorlesungszeit und der zweite am Ende des Semesters. Wer beim 1. Termin die Teilnahme „versäumt“, „erkrankt mit Attest“ oder die Leistung mit „nicht ausreichend“ bewertet bekommt, wird automatisch zum 2. Prüfungstermin angemeldet und muss sich der Prüfung zum 2. Termin unterziehen. Eine Abmeldung von der „automatischen Anmeldung“ ist nicht möglich.

  • Wird an mindestens einem der beiden Prüfungstermine eine mindestens ausreichende Leistung erbracht, gilt die Prüfung als bestanden. Andernfalls zählen diese beiden Prüfungen für Wiederholungen nach § 12 als ein Fehlversuch (§ 11 Abs. 5 PO).
  • Fehlversuche in einem Pflichtmodul müssen wiederholt werden. Zur Wiederholung desselben Moduls in einem der nächstmöglichen Semester melden Sie sich selbst wieder elektronisch an.
  • In den Wahlpflichtmodulen physik120 und physik450 kann, muss aber nicht, dasselbe Fach (physik120), dieselbe Lehrveranstaltung (physik450) wiederholt werden. Wird nicht dasselbe Fach, nicht dieselbe Lehrveranstaltung wiederholt, kann die Anmeldung nur über das Prüfungsamt erfolgen (per E-Mail innerhalb der Anmeldefrist).
  • Jede Prüfungsleistung, mit Ausnahme der Bachelorarbeit, die nicht bestanden ist oder als nicht bestanden gilt, darf höchstens zweimal wiederholt werden (spätestens die 6. Klausur, die 6. mündliche Prüfung muss bestanden werden).
  • Achtung Besonderheit: In den Modulen physik470, -670 und -680 gilt die erfolglose einmalige Teilnahme an einer Prüfung als ein Fehlversuch (das heißt: der 3. Termin pro Übersichtsprüfung muss bestanden werden, § 11 Abs.6 PO). Nach drei Fehlversuchen eines Pflichtmoduls gilt das Modul als endgültig nicht bestanden.
  •  Die Bachelorarbeit gilt nach zwei Fehlversuchen als endgültig nicht bestanden.
  • Bitte beachten: In Modulen, deren Prüfungen sich auf das Semester verteilen und die im Zusammenhang mit einer Lehrveranstaltung stehen (beispielsweise physik541), ist eine Wiederholung der Leistung in dem jeweiligen Semester nicht möglich. Die Modulprüfung kann in solchen Modulen bei Nichtbestehen nur durch Wiederholung des Moduls erneut abgelegt werden.
  • Bei vielen Modulen können Sie sich ohne Angabe von Gründen bis zu einem Tag vorher von der Prüfung wieder abmelden.
  • Abmelden von der Prüfung müssen Sie sich unbedingt dann, wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht erreicht haben. Ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erreicht haben, teilt der für die Lehrveranstaltung zuständige Dozent bzw. die zuständige Dozentin rechtzeitig mit. (Bitte lesen Sie sich hierzu auch die Information „Zulassung zur Modulprüfung“ durch)
  •  Von der (Zwangs)Anmeldung zum 2. Termin (s.o.) kann man sich nicht abmelden.
  •  Vorsicht: Die An- und/oder Abmeldefristen zu den Modulprüfungen sind nicht einheitlich; deshalb schauen Sie bitte regelmäßig auf die „Terminübersicht in Tabellenform“.

Stand Mai 2022

  • Für alle Fälle terminlicher Verhinderung aus persönlichen Gründen (z. B. Krankheit, Auslandsaufenthalt, Urlaub, familiäre Ereignisse, Sportwettkämpfe, verbilligte Flüge …) gibt es bereits zwei Termine pro Semester. Das heißt, die Ergebnis-Kombination (egal in welcher Reihenfolge):

 „nicht ausreichend“ und „krank“
„nicht erschienen“ und „nicht ausreichend“
„krank“ und „nicht erschienen“

 sind ein Fehlversuch gemäß § 11, Absatz 5 Bachelorprüfungsordnung.

Wichtig: Aufgrund der Definition des Fehlversuchs (§ 11 PO) bilden beide Termine pro Semester eine Einheit. Das bedeutet: Man muss sich immer zum 1. Prüfungstermin in basis anmelden, auch wenn man nur am zweiten Termin teilnehmen will. Eine Anmeldung nur zum 2. Termin ist nicht möglich.

Der Prüfungsausschuss billigt keine darüber hinaus gehende Sonderbehandlung - weder das Nachsenden von Klausuren noch eine einzelne extra angesetzte mündliche oder schriftliche Prüfung hier in Bonn. Das verbietet das Gleichbehandlungsgebot im Prüfungsrecht.

  • Wer zum Termin einer angemeldeten Prüfung erkrankt, kann ein ärztliches Attest innerhalb von drei Werktagen im Prüfungsamt einreichen. Nach Möglichkeit sollten Sie vorab per E-Mail oder Telefon Bescheid sagen, dann kann Ihre Erkrankung umgehend bei der in basis angemeldeten Prüfung eingetragen werden, so dass auch der Prüfer, die Prüferin Bescheid weiß. Als Prüfungsergebnis ist dann in basis der Vermerk „KR“ für „krank“ zu sehen. Wird kein Attest vorgelegt, dann wird als Prüfungsergebnis „NE“ = nicht erschienen mit dem Notenwert 5,0 eingetragen.

Bitte beachten: Gemäß §63(7) HG NRW können wir nur Atteste akzeptieren, die explizit die Prüfungsunfähigkeit bescheinigen. Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus. Der Arzt muss einen Vermerk über die Prüfungsunfähigkeit machen.

Gerne können Sie unsere Vorlage „Attestvorlage Prüfungsunfähigkeit“ nutzen, die Sie unter „Informationen und Regelung zu Prüfungen“ finden.

 Besonderheit:

Sehr selten kommt es vor, dass jemand beim 1. und beim 2. Termin desselben Semesters erkrankt. Wird für beide Termine ein Attest vorgelegt, dann kann die Modulanmeldung für dieses Semester komplett gelöscht werden.

 Stand Mai 2022 

  Informationen und Regelungen für bestimmte Module

WICHTIG: Bitte unbedingt lesen: https://www.praktika.physik.uni-bonn.de/.

  • Praktikum I - V sowie Elektronikpraktikum:

Voraussetzung für die Zulassung zum Praktikum ist die Teilnahme an der Modulprüfung der dazugehörigen vorausgehenden Lehrveranstaltung (Ausnahme: Elektronikpraktikum). Es können folglich auch diejenigen am Praktikum teilnehmen, die die Prüfung „nicht bestanden“ haben.

Folgende Schritte sind nötig, um am Praktikum physik260, physik360 und physik460 teilnehmen zu können: 

1. Sie melden sich in basis im festgelegten Anmeldezeitraum für die Durchführung der Versuche an (= Studienleistung, Abkürzung: SL; zu finden unter dem Reiter Prüfungsan- und Abmeldungen).

2. Sie nehmen an der verpflichtenden Vorbesprechung mit Gruppeneinteilung und Sicherheitsbelehrung teil.

3. auch wenn die Studienleistung (SL) zum festgelegten Anmeldezeitraum noch nicht als bestanden in basis eingetragen ist, müssen Sie sich innerhalb der Frist zur Modulabschlussprüfung anmelden. Bitte beachten: die drei Studienleistungen (SL) Mechanik, Elektromagnetismus und Optik werden in einer gemeinsamen Abschlussprüfung geprüft – folglich melden Sie die beiden Modulprüfungen physik260 und physik360 gleichzeitig an.

  • Für die Physikalischen Praktika IV & V (physik560 und physik660) gilt:

1. Sie melden sich innerhalb der Frist zu der Modulabschlussprüfung in basis an (zu finden unter dem Reiter Prüfungsan- und Abmeldungen).

2. Sie nehmen an der verpflichtenden Vorbesprechung mit Gruppeneinteilung teil.

 Stand Mai 2022

Informationsblatt Bachelorarbeit

Bitte lesen Sie im Modulhandbuch die Modulbeschreibung zu physik690 (PO von 2014) – dort finden Sie die Erklärung zu den zwei möglichen Varianten einer Bachelorarbeit: Arbeitsgruppe (AG) oder fortgeschrittene Vorlesung (FV).

  • Um mit einer Bachelorarbeit beginnen zu können, müssen Sie mindestens 90 Leistungspunkte erworben haben. In der Regel gehen Sie selbst auf einen Dozenten, eine Dozentin zu, um zu erörtern, ob er oder sie bereit ist, Ihnen ein Thema für eine Bachelorarbeit zu stellen.

Die Ausgabe des Themas wird beim Prüfungsausschuss beantragt, der sowohl das Thema der Arbeit als auch den Zeitpunkt der Ausgabe wie auch den Betreuer, die Betreuerin genehmigen muss. Zur Beantragung der Bachelorarbeit gehen Sie bitte zweigleisig vor:

[1.] Sie melden sich über basis für das Modul physik690 an – zu finden über 8000 Bachelor-Arbeit. In basis können Sie leider nicht den Namen Ihres Betreuers, Ihrer Betreuerin auswählen. [2.] Gleichzeitig füllen Sie bitte das entsprechende Antrags-Formular aus, das Sie persönlich im Prüfungsamt abgeben, per E-Mail als PDF-Datei oder per Post zusenden.

Es versteht sich von selbst, dass die Genehmigung Ihres Antrages durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses einiger Zeit bedarf, deshalb reichen Sie den Antrag unbedingt rechtzeitig vor dem Datum ein, ab dem Sie mit der Bachelorarbeit beginnen wollen; das Beginn-Datum müssen Sie mit Ihrem Betreuer, Ihrer Betreuerin absprechen und auf dem Formular eintragen bevor Sie den Antrag im Prüfungsamt abgeben. Den Antrag rechtzeitig im Prüfungsamt abgeben heißt: in der Regel vier Wochen vor Beginn der Bachelorarbeit. Eine kurzfristige Beantragung kann zur Folge haben, dass Ihr Startdatum vom Prüfungsausschussvorsitzenden verschoben wird.

Wichtig: Wird Variante „AG“ (Arbeitsgruppe) gewählt, kann der Antrag auf Genehmigung des Themas zu jedem Zeitpunkt beim Prüfungsausschuss gestellt werden. Falls Variante „FV“ (Fortgeschrittene Vorlesung) gewählt wird, soll der genehmigte Beginn des Themas (gewählte Lehrveranstaltung) im Wintersemester bis zum 30. November und im Sommersemester bis zum 31. Mai liegen, damit die Bachelorarbeit noch im selben Semester abgeschlossen werden kann.

Ob Ihr Antrag, Ihr Thema genehmigt ist und ab welchem Zeitpunkt die 4-Monats-Frist tatsächlich beginnt, sehen Sie in basis unter dem Menüpunkt „Info über angemeldete Prüfungen“. Betreuer, Betreuerin und die Bearbeitungszeit werden von Amts wegen eingetragen. Zeitpunkt des Beginns wird, wenn keine formalen Gründe dem entgegenstehen, der von Ihnen im Antrag als Wunschtermin angegebene sein. Das Thema kann als (noch nicht endgültiger) Arbeitstitel angesehen werden, der Zeitraum (Beginn und Ende) ist dagegen absolut verbindlich. Bitte schauen Sie genau nach und halten Sie sich an den Bearbeitungszeitraum, der höchstens 4 Monate beträgt. Eine nicht fristgerecht abgegebene Arbeit wird mit „nicht ausreichend“ bewertet.

Beispiel: Der Beginn Ihrer Bachelorarbeit ist auf den 15. April festgesetzt, dann muss die fertige Arbeit spätestens am 14. August abgegeben werden. Auf begründeten schriftlichen Antrag hin kann der Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine Nachfrist von bis zu vier Wochen (PO von 2014) gewähren. Der Antrag auf Nachfrist ist mit einer sachlichen Begründung ca. vier Wochen vor Fristablauf zu stellen (Antrag adressiert an den Prüfungsausschussvorsitzenden per E-Mail: pa@physik.uni-bonn.de).

  • Die Bachelorarbeit ist fristgerecht beim Prüfungsausschuss abzuliefern. Sie haben zwei verschiedene Möglichkeiten zur Abgabe: (1) die Abgabe auf elektronischem Weg: Sie schicken die Arbeit als PDF per E-Mail an pa@physik.uni-bonn.de. Auf Anfrage (wenn die Datei für die Versendung per E-Mail zu groß ist) stellt das Prüfungsamt einen Link zum Hochladen der Arbeit zur Verfügung. (2) Sie geben die drei Exemplare persönlich im Prüfungsamt während der üblichen Öffnungszeiten ab oder Sie senden diese mit der Post,  es gilt dann das Datum des Poststempels (Adresse: Prüfungsamt Physik, Nußallee 14-16,  53115 Bonn). 

Sollte Ihr Abgabedatum auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen, verschiebt sich die Abgabe auf den darauffolgenden Werktag.

  • Der Textteil der Bachelorarbeit soll mindestens 5 höchstens 20 DIN-A4-Seiten umfassen. Die Gestaltung ist Ihnen überlassen (Schriftart, Zeilenabstand, Formatierung, Bilder, Graphiken, etc.). Allerdings sollte die Arbeit fest (leim)gebunden sein (keine Spiralbindung).

 WICHTIG: In der Arbeit dürfen keine Universitätssiegel und -logos genutzt werden; diese sind Eigentum der Universität und deren Verwendung gilt als Missbrauch.

 Auf dem Deckblatt der Arbeit müssen die folgenden formalen Inhalte stehen: Titel, Bachelorarbeit in Physik von (Ihr vollständiger Name), angefertigt im Institut (Name des Instituts), vorgelegt der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn, Monat und Jahr der Abgabe (z. B. Oktober 2021).

Bitte fügen Sie auf der zweiten Seite die von Ihnen unterschriebene Versicherung „Ich versichere, dass ich diese Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt, sowie die Zitate kenntlich gemacht habe“ an. Ebenfalls auf die zweite Seite nennen Sie bitte noch Ihre Gutachter:

1. Gutachter(in): vollständiger Name (das wird der Betreuer, die Betreuerin sein),
2. Gutachter(in): vollständiger Name (Ihr Vorschlag, ggf. fragen Sie vorher im Prüfungsamt).

 (Beispiele für Titel- und Folgeseite finden Sie unter „Informationen und Regelungen zum Thema Bachelorarbeit“)

Achtung: Eine/einer von beiden muss gemäß § 18, Abs. 2 der PO Mitglied der Gruppe der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen sein, also Professor/Professorin oder Privatdozent/Privatdozentin.

Seminar zur Bachelorarbeit = physik542

Den Vortrag, die Präsentation halten Sie im üblichen Gruppenseminar Ihres Betreuers, Ihrer Betreuerin. Der zweite Gutachter, die zweite Gutachterin sollte, muss aber nicht anwesend sein, die Benotung obliegt allein dem Betreuer, der Betreuerin.

Das Seminar zur Bachelorarbeit kann, muss aber nicht vor Abgabe der Arbeit stattfinden. Sobald Sie einen Termin dafür haben, melden Sie bitte in basis die physik542 an; den Namen Ihres Betreuers, Ihrer Betreuerin können Sie dort leider nicht auswählen, auch den Termin können Sie nicht eintragen. Wenn der Vortrag stattgefunden hat, teilt der Betreuer, die Betreuerin das Prüfungsdatum und die Note dem Prüfungsamt mit und die Daten werden in basis eingetragen.

 

 Stand Mai 2022

  • Wer ausschließlich im Studiengang Bachelor Physik eingeschrieben ist, kann sich pro Semester entscheiden, ob er oder sie die Vorlesungen Mathematik für Physikerinnen und Physiker oder die Vorlesungen aus dem Studiengang Bachelor Mathematik wählt.

1. Mathematik I für P. u. P. oder Analysis I und Lineare Algebra I

2. Mathematik II für P. u. P. oder Analysis II und Lineare Algebra II

3. Mathematik III für P. u. P. oder Analysis III

Wichtig: Für die Prüfungen zu den Vorlesungen aus dem Studiengang Bachelor Mathematik gilt die Prüfungsordnung Mathematik. Das heißt, Notenverbesserung ist nur für die Lehrveranstaltungen im 1. FS vorgesehen. Jede und jeder, die/der den Freiversuch in Anspruch nehmen möchte, muss sich selbst dazu anmelden. Studierende, die nicht in den Studiengang Bachelor Mathematik eingeschrieben sind, können sich leider nicht selbst online anmelden, sie müssen sich innerhalb der von der Mathematik dafür vorgesehenen Frist an das Bachelor-Master-Büro Mathematik wenden (bama@math.uni-bonn.de).

  • Wer im Studiengang Bachelor Physik und im Studiengang Bachelor Mathematik eingeschrieben ist, kann ebenfalls - aber anders - wählen:

1. Er oder sie macht ausschließlich die Module des Studiengangs Bachelor Mathematik. Diese werden in der Physik auf Antrag anerkannt. Zuständig für die Anerkennung ist der Fachstudienberater Physik, Dr. Eckhard von Törne. Der Anerkennungsbescheid von Herrn von Törne ist beim Prüfungsamt Physik einzureichen, das die anerkannten Mathematikprüfungen der elektronischen Prüfungsakte in BASIS hinzufügt.

2. Wer dennoch zusätzlich – egal in welchem Semester – eine oder mehrere Modulprüfungen in den Vorlesungen Mathematik für Physikerinnen und Physiker ablegt, für den gilt immer das Ergebnis dieser Modulprüfung(en). Das heißt, in diesem Fall ist für das Bestehen und die Benotung der Bachelorprüfung Physik die Mathematik für Physikerinnen und Physiker ausschlaggebend. Folgerichtig werden dann auch Fehlversuche in dieser Modulprüfung wirksam.

  • Punkte/Gewichtung/Benotung:

Studierende, die die Vorlesungen der reinen Mathematik besuchen, werden mehr als die im Bachelorstudiengang Physik vorgesehenen 35 LP erwerben. Die überzähligen Leistungspunkte werden auf dem Zeugnis mit ausgewiesen.

Allerdings gilt für die Berechnung der Gesamtnote gem. § 19 Abs. 5 PO: Gewichtet werden die Mathematik-Leistungen mit 22 LP (das sind: math240 und math340 bzw. die als äquivalent anerkannten Leistungen). Die math140 bzw. die als äquivalent anerkannten Leistungen Analysis I und LA I bleiben unberücksichtigt, da die math140 unbenotet ist.

 Stand Mai 2022

  • Mögliche Nebenfächer sind Astronomie, Informatik, Meteorologie, Chemie, Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre und Philosophie. Eine Liste der zu wählenden Nebenfächer sowie die Modulbeschreibung finden Sie im Modulhandbuch.

Zugangsvoraussetzungen, Prüfungsformen und Wiederholungsregelungen der physik120-Module richten sich nach den Bestimmungen des Studiengangs, in dem das jeweilige Modul angeboten wird; das Nebenfach Astronomie ist in unserer Ordnung geregelt.

a. Wer Philosophie wählt, muss die entsprechende Lehrveranstaltung via basis belegen. Die Termine zur Anmeldung finden Sie auf der Homepage der Philosophie https://www.philfak.uni-bonn.de/de/studium/pruefungsamt/termine-und-fristen .

b. Wer als Nebenfach BWL/VWL wählt, muss sich beim Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsamt als Nebenfächler registrieren lassen - den Zeitraum sowie weitere Informationen finden Sie unter: https://www.vwlpamt.uni-bonn.de/pruefungsamt/vwl-fuer-studierende-anderer-faecher/registrierung

  • Gemäß § 4 Abs. 6 PO erfolgt die Wahl des Nebenfaches durch die Anmeldung zur ersten Modulprüfung in diesem Fach.

Unabhängig von der in der Prüfung erreichten Note ist ein Wechsel des Nebenfaches möglich.

Ein Wechsel kann nicht mehr erfolgen, wenn 180 LP erreicht sind. Das heißt: Wenn Sie zwei, drei oder noch mehr Nebenfächer mit einer Modulprüfung abschließen, sagen Sie im Prüfungsamt bitte rechtzeitig Bescheid, welches Nebenfach in Ihre Endnote einfließen soll und ob die übrigen Prüfungen gemäß § 25 PO als zusätzliche Prüfungsleistungen ins Zeugnis aufgenommen werden sollen.

Stand Mai 2022

  • Beim Wahlpflichtbereich entfallen 6 Leistungspunkte auf ein fachgebundenes Wahlpflichtmodul. Der Prüfungsausschuss legt fest, welche Vorlesungen gewählt werden können und gibt sie durch Aushang oder in elektronischer Form vor Beginn des Semesters bekannt (siehe Modulhandbuch).

Wer die Modulprüfung physik450 mit einem Fehlversuch abschließt (die Prüfungen am 1. und 2. Termin desselben Semesters sind mit „nicht ausreichend“ bewertet worden), kann entweder das zuerst gewählte Modul erneut nachschreiben oder wählt aus dem gemäß Modulhandbuch zugelassenen Katalog der fortgeschrittenen Lehrveranstaltungen eine andere Lehrveranstaltung als Wiederholungsleistung aus.

In diesem Fall ist eine Anmeldung aber nicht in basis möglich, sondern kann nur vom Prüfungsamt vorgenommen werden – bitte informieren Sie uns innerhalb der Anmeldefrist per E-Mail.

Stand Mai 2022

  • Wer sich im Wahlpflichtmodul physik450 für ein Betriebspraktikum entscheidet, geht folgendermaßen vor:

1. Für das Betriebspraktikum können Sie sich nicht über basis anmelden. Bitte beantragen Sie die Teilnahme am Praktikum rechtzeitig im Prüfungsamt. 
2. Eine entsprechende Praktikumsstelle müssen Sie selbst finden. Die Dauer des Praktikums orientiert sich am Gesamtvolumen von ca. 180 Arbeitsstunden; wie diese Arbeitsstunden in tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit umgesetzt werden, soll sich an den individuellen Erfordernissen ausrichten.
3. Die verantwortliche Betreuung auf Seiten der Universität übernimmt eine Dozentin, ein Dozent der Physik.
4. Zu Beginn werden Sie sicher erst ein Gespräch mit dem von Ihnen gewählten Dozenten, der gewählten Dozentin führen, ob Ihre Idee eines Betriebspraktikums Zustimmung findet. Anschließend legen Sie ein 1-seitiges kurzes inhaltliches Exposé vor, aus dem auch die in der Firma für Sie Verantwortlichen hervorgehen (mit Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
5. Am Ende schreiben Sie einen Bericht, der minimal 5 und maximal 10 Seiten umfasst. Zudem erbitten Sie von der Firma eine Bestätigung für das Praktikum. Beides legen Sie Ihrer universitären Betreuungsperson vor.
6. Der Abschlussbericht wird von dem Dozenten, der Dozentin benotet und an das Prüfungsamt gesandt. Hier wird das Ergebnis in Ihre elektronische Prüfungsakte eingetragen.

  • Wo können Sie ein Betriebspraktikum machen?

In einem Betrieb der öffentlichen Hand oder der Wirtschaft – das Ziel ist: Sammeln erster berufsnaher Erfahrungen. Reine Forschungsgruppen in Einrichtungen wie z. B. Max-Planck-Institut, Fraunhofer-Institut, Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt, usw. fallen nicht unter diese Definition. Ein Betriebspraktikum ist kein „Praktikum in der Arbeitsgruppe“.

  •  Unfallversicherung

Als Student, als Studentin sind Sie in der Unfallkasse NRW versichert. Das bedeutet, haben Sie einen Unfall während einer Tätigkeit, die unmittelbar im Zusammenhang mit Ihrer Ausbildung, mit Ihrem Studiengang steht, dann sind Sie versichert. Ereignet sich der Unfall an der Universität Bonn, meldet die Universität Bonn den Unfall der Unfallkasse NRW, ereignet sich der Unfall z. B. während des Betriebspraktikums im Betrieb, dann muss der Betrieb den Unfall der Unfallkasse NRW melden.

 Stand Februar 2024

Versäumnis Prüfungsperioden bei studienbedingten Auslandsaufenthalten

Für studienbedingte Auslandsaufenthalte, z.B. Erasmus, können im Falle des Versäumens von Prüfungen, die zu Studienzeitverlängerung oder Nichtbestehen des Moduls führen, Aus-gleichsregeln in Anspruch genommen werden: Änderung der Prüfungsform (Onlineprüfung statt Präsenzprüfung, mündlich statt schriftlich) oder die Durchführung der Prüfung an der Partner-Universität unter externer Aufsicht. Die Umsetzung liegt im Ermessen und dem Zu-stimmungsvorbehalt des Dozenten, der Dozentin.

Stand: Oktober 2023

  • Im Bachelor Physik gilt folgende Bedingung: Wer im Bachelor Physik eine Sprachprüfung über basis anmelden und ablegen möchte, muss vorher mindestens eine Physik-Prüfung aus dem 1. oder 2. Fachsemester bestanden haben.

Sprachkurse sind allerdings eine private Weiterbildung und können nicht als Zusatzfach auf Ihr Zeugnis aufgenommen werden.

Stand Mai 2022

  Informationen und Regelungen zum Folgestudium Master Physik / Astrophysik

  • Regelung für Studierende der Studiengänge M.Sc. Physik und M.Sc. Astrophysik, die schon im Studiengang B.Sc. Physik Module aus den Masterstudiengängen erfolgreich absolviert haben.

  • M.Sc. Physik (MA-PO 2014)

1. Modul physics606 im Bachelor als physik450 bereits erfolgreich absolviert: Dann kann und muss zur Kompensation eines der folgenden Module gewählt werden: physics751, physics754, physics755, physics760, physics7501.

2. Module aus den Masterstudiengängen, die im Studiengang B.Sc. Physik unter physik450 erfolgreich absolviert wurden, sind im M.Sc. Physik nicht mehr wählbar. Betrifft dies das Modul physics606 gilt die Regelung des ersten Absatzes.

3. Mastermodule, die innerhalb der Regelstudienzeit des Bachelorstudienganges als weitere Qualifikation absolviert wurden, werden von Amts wegen im Masterstudiengang anerkannt, es sei denn, der Student, die Studentin beantragt ausdrücklich die Nichtberücksichtigung. Mastermodule, die nach der Regelstudienzeit im Bachelorstudiengang als weitere Qualifikation absolviert wurden, werden von Amts wegen im Masterstudiengang anerkannt.

  •  M.Sc. Astrophysik (MA-PO 2014)

1. Module aus den Masterstudiengängen, die im Studiengang B.Sc. Physik unter physik450 erfolgreich absolviert wurden, sind im M.Sc. Astrophysik nicht mehr wählbar.

2. Ein im B.Sc. Physik als physik450 erfolgreich verwendetes Pflichtmodul aus dem M.Sc. Astrophysik (astro608, astro811, astro812, astro821 oder astro822) kann im Studiengang M.Sc. Astrophysik nicht wiederverwendet werden. Stattdessen muss dann eines der fünf Module physics606, physics711, physics760, astro841, astro858 zur Kompensation absolviert werden.

3. Mastermodule, die innerhalb der Regelstudienzeit des Bachelorstudienganges als weitere Qualifikation absolviert wurden, werden von Amts wegen im Masterstudiengang anerkannt, es sei denn, der Student, die Studentin beantragt ausdrücklich die Nichtberücksichtigung. Mastermodule, die nach der Regelstudienzeit im Bachelorstudiengang als weitere Qualifikation absolviert wurden, werden von Amts wegen im Masterstudiengang anerkannt.

  •  Bitte beachten 

 → Wenn Sie das „Kompensationsmodul“ absolvieren, nachdem Sie sich in den Masterstudiengang immatrikuliert haben, können und müssen Sie es im entsprechenden Pflichtmodul unter dem Konto „Alternative Prüfungen…“ in basis anmelden.

→ Wenn Sie vorgezogene Mastermodule absolviert haben, die auch als Kompensation gem. obiger Regelung zulässig sind, dann müssen Sie, sobald Sie im Prüfungsamt den Antrag auf Zulassung zur Masterprüfung stellen, explizit angeben, welches Modul als Kompensation übertragen werden soll.

Stand Mai 2022

  • Studierende, die im Studiengang B.Sc. Physik eingeschrieben sind, können auch schon Modulprüfungen aus dem 1. Studienjahr der beiden Masterstudiengänge ablegen. Die infrage kommenden Module können in basis unter der Rubrik „3500 weitere Qualifikationen“ angemeldet werden. 

Voraussetzung für das Vorziehen von Mastermodulen ist, dass im Bachelorstudiengang die Prüfung im Wahlpflichtmodul physik450 bereits bestanden ist.

In Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss auch das parallele Ablegen von physik450 und einem vorgezogenen Mastermodul im selben Semester genehmigen. Die Entscheidung hierüber trifft der Fachstudienberater, Herr Dr. von Törne, an den Sie sich bei „parallelem Wunsch“ bitte wenden. Wenn Herr von Törne zustimmt, dann melden Sie die Prüfung, die Sie als physik450 machen wollen, über basis selbst an. Die Anmeldung der zweiten Masterprüfung (vorgezogenes Mastermodul) kann in diesem Fall nur vom Prüfungsamt vorgenommen werden und wird als verbindlich betrachtet, d.h. eine nachträgliche Abmeldung ist dann nicht mehr möglich. Bitte informieren Sie uns darüber per E-Mail - innerhalb der regulären Anmeldefrist.

WICHTIG: Bitte passen Sie bei der Prüfungsanmeldung in basis auf, in welcher Kategorie Sie die Anmeldungen tätigen. Die Anmeldung ist verbindlich; eine nachträglich gewünschte Umbuchung ist ausgeschlossen.

Die bestandenen vorgezogenen Mastermodule werden später von Amts wegen in Ihre elektronische Prüfungsakte des entsprechenden Masterstudienganges übernommen und anerkannt.

Besonderheit: Ist die vorgezogene Mastermodulprüfung im B.Sc. Physik bis Ende des 6. FS (Regelstudienzeit) abgelegt worden, kann die Studentin, der Student (beim Abgeben des Antrags auf Zulassung zur Masterprüfung im Prüfungsamt) die Nichtberücksichtigung dieser Prüfung für den Masterstudiengang beantragen.

Stand Mai 2022

  • Für diejenigen, die sich erstmalig für den Masterstudiengang Physik oder Astrophysik an der Universität Bonn einschreiben wollen und in Bonn den Bachelorabschluss Physik gemacht haben bzw. machen werden, ist das Verfahren wie folgt:

Voraussetzung für den Start mit dem Masterstudium ist, dass alle Prüfungsleistungen des Bachelorstudienganges einschließlich ABGABE (nicht Bewertung) der Bachelorarbeit bis zum 30. September (für den Start ab WS) bzw. 31. März (für den Start ab SS) erbracht worden sind.

Die Bonner Absolventinnen und Absolventen „in spe“ müssen sich nicht zwecks Zulassung zum Masterstudium bewerben. Vielmehr wird der Prüfungsausschuss für die Lehreinheit Physik „automatisch“ jeder Absolventin und jedem Absolventen eine Bescheinigung ausstellen, die die Einschreibung in den Masterstudiengang befürwortet. Diese Bescheinigung wird zusammen mit dem Bachelor-Zeugnis ausgehändigt.

Die Immatrikulation beantragen Sie anschließend mit dieser Bescheinigung im Studierendensekretariat. Das Studierendensekretariat der Universität Bonn hat für den Übergang Bachelor nach Master die Einschreibevorschriften dahingehend angeglichen, dass sich die Absolventinnen und Absolventen – falls das Bachelorzeugnis nicht rechtzeitig vorliegt - für das Wintersemester, bzw. das Sommersemester zunächst noch einmal für den Studiengang B. Sc. Physik rückmelden. Sobald wir Ihnen die Dokumente ausgehändigt haben, lassen Sie sich umgehend in den Master-Studiengang umschreiben.

  • Wintersemester: Rückmeldefrist in den Bachelor bis Ende August, Ummeldung in den Master bis Ende November
  • Sommersemester: Rückmeldefrist in den Bachelor bis Ende Februar, Ummeldung in den Master bis Ende Mai.
  • Achtung, nicht vergessen: Bevor Sie die Bescheinigung für die Einschreibung in den Master im Studierendensekretariat vorlegen, müssen Sie auf der entsprechenden Zeile noch unterschreiben und den zutreffenden Studiengang (Physik oder Astrophysik) ankreuzen.

Stand Mai 2022

FAQ Master Physik/Astrophysik

Information and Rules for First-Year Students

 Kompensation (nur für Bonner Bachelor-Absolventen)

Regelung für Studierende der Studiengänge M.Sc. Physik und M.Sc. Astrophysik, die schon im Studiengang B.Sc. Physik Module aus den Masterstudiengängen erfolgreich absolviert haben.

  1. M.Sc. Physik (MA-PO 2014)
  • Modul physics606 im Bachelor als physik450 bereits erfolgreich absolviert: dann kann und muss eines der folgenden Wahlpflichtmodule Theoretische Physik gewählt werden: physics751, physics754, physics755, physics760, physics7501.
  • Module aus den Masterstudiengängen, die im Studiengang B.Sc. Physik unter physik450 erfolgreich absolviert wurden, sind im M.Sc. Physik nicht mehr wählbar. Betrifft dies das Modul physics606 gilt die Regelung des ersten Absatzes.
  • Mastermodule, die innerhalb der Regelstudienzeit des Bachelorstudienganges als weitere Qualifikation absolviert wurden, werden von Amts wegen im Masterstudiengang anerkannt, es sei denn, der Student, die Studentin beantragt ausdrücklich die Nichtberücksichtigung. Mastermodule, die nach der Regelstudienzeit im Bachelorstudiengang als weitere Qualifikation absolviert wurden, werden von Amts wegen im Masterstudiengang anerkant.

2. M.Sc. Astrophysik (MA-PO 2014)

  • Module aus den Masterstudiengängen, die im Studiengang B.Sc. Physik unter physik450 erfolgreich absolviert wurden, sind im M.Sc. Astrophysik nicht mehr wählbar.
  • Ein im B.Sc. Physik als physik450 erfolgreich verwendetes Pflichtmodul aus dem M.Sc. Astrophysik (astro811, astro812, astro821 oder astro822) kann im Studiengang M.Sc. Astrophysik nicht wieder verwendet werden. Stattdessen muss dann eines der drei Module physics711, astro841, astro858 absolviert werden.
  • Mastermodule, die innerhalb der Regelstudienzeit des Bachelorstudienganges als weitere Qualifikation absolviert wurden, werden von Amts wegen im Masterstudiengang anerkannt, es sei denn, der Student, die Studentin beantragt ausdrücklich die Nichtberücksichtigung. Mastermodule, die nach der Regelstudienzeit im Bachelorstudiengang als weitere Qualifikation absolviert wurden, werden von Amts wegen im Masterstudiengang anerkannt.

Stand Dezember 2021

Welcome

you can find: the "Terminübersicht in Tabellenform" (these are the registration and cancellation deadlines for the exams) at https://web3.physik.uni-bonn.de/bsc/termine.php, as well as under “Master’s courses Physics and Astrophysics”. Here you can find answers to the “frequently asked questions”, application forms, the examination regulations (PO) and the module handbook including a colorful module plan.

 We recommend all students to inform themselves about all rules and regulations right at the beginning of their studies and to read our information on the homepage “Examinations Office Communications” carefully. You should also familiarize yourself with the examination regulations that apply to you and the module handbook before you begin your studies.




Admission to the Master’s examination

 The examinations in the Master’s course in Physics take place in accordance with the examination regulations (PO) for the Master’s course in Physics from July 17th, 2014, so you have to apply for admission to the Master’s examination in the first semester. For this purpose, please use the relevant application form, which you fill out and send to the examination office by post together with the required attachments. Alternatively, you can hand in the documents personally (within my office hours) to the examination office. It is not possible to send it electronically as your original signature must be deposited with the examination office.

 The application only needs to be submitted once and forms the legal basis for all of your exams from the beginning to the end of your studies. Submit the application in the period October to December for the winter semester and April to June for the summer semester so that you are admitted to the Master’s examination in due time and then can (and must) register for module examinations within the registration period.

 Admission takes place when you are registered or activated in BASIS by the examination office. Thenceforth you can register yourself for each individual examination in BASIS. For this purpose, you received your username and password from the student secretariat when you registered. You can access to BASIS at: https://basis.uni-bonn.de.

 With the application you sign that you have read the examination regulations (PO) for the Master’s course in Physics. Please read them carefully, we will be happy to answer any questions you may have.

Erstinformation

 Unter https://web3.physik.uni-bonn.de/bsc/termine.php finden Sie: die „Terminübersicht in Tabellenform“ (das sind die An- und Abmeldefristen zu den Prüfungen) und unter „Master courses Physics and Astrophysics“ finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, Antragsformulare, die Prüfungsordnung (PO) und das Modulhandbuch einschließlich buntem Modulplan.

 Wir empfehlen allen Studierenden, sich direkt zu Beginn des Physik-Studiums sorgfältig über alle Regeln und Regularien zu informieren und unsere Hinweise auf der Homepage „Mitteilungen Prüfungsamt“ sorgfältig zu lesen. Ebenfalls sollten Sie sich vor Studienbeginn mit der für Sie geltenden Prüfungsordnung und dem Modulhandbuch vertraut machen.




Zulassung zur Masterprüfung

Die Prüfungen im Masterstudiengang Physik finden nach der Prüfungsordnung (PO) für den Masterstudiengang Physik vom 17.07.2014 studienbegleitend statt, deshalb müssen Sie bereits im ersten Fachsemester den Antrag auf Zulassung zur Masterprüfung stellen. Hierfür benutzen Sie bitte das entsprechende Formular, das Sie ausgefüllt zusammen mit den erforderlichen Anlagen per Post dem Prüfungsamt zukommen lassen.

Alternativ können Sie die Unterlagen auch persönlich im Prüfungsamt (während der Bürozeiten) einreichen. Eine elektronische Zusendung ist nicht möglich, da Ihre Original-Unterschrift im Prüfungsamt hinterlegt sein muss.

 Der Antrag muss nur einmal gestellt werden und bildet die Rechtsgrundlage für alle Ihre Prüfungen vom Beginn bis zum Ende Ihres Studiums. Stellen Sie den Antrag im Zeitraum Oktober bis Dezember für das Wintersemester und April bis Juni für das Sommersemester, damit Sie rechtzeitig zur Masterprüfung zugelassen werden und sich dann innerhalb der Anmeldefrist für Modulprüfungen anmelden können (und müssen).

 Die Zulassung erfolgt indem Sie vom Prüfungsamt in „basis“ registriert bzw. frei geschaltet werden. Anschließend melden Sie sich selber für jede einzelne Prüfung in basis an. Hierfür haben Sie bei der Einschreibung vom Studentensekretariat Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort bekommen. Den Zugang zu „basis“ finden Sie unter https://basis.uni-bonn.de.

 Mit dem Antrag unterschreiben Sie, dass Sie die Prüfungsordnung (PO) für den Masterstudiengang Physik zur Kenntnis genommen haben. Bitte lesen Sie diese gründlich durch, Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne.

 Stand Mai 2022

Welcome

 you can find: the "Terminübersicht in Tabellenform" (these are the registration and cancellation deadlines for the exams) at https://web3.physik.uni-bonn.de/bsc/termine.php, as well as under “Master’s courses Physics and Astrophysics”. Here you can find answers to the “frequently asked questions”, application forms, the examination regulations (PO) and the module handbook including a colorful module plan.

We recommend all students to inform themselves about all rules and regulations right at the beginning of their studies and to read our information on the homepage “Examinations Office Communications” carefully. You should also familiarize yourself with the examination regulations that apply to you and the module handbook before you begin your studies.




                                                
Admission to the Master’s examination

 The examinations in the Master’s course in Astrophysics take place in accordance with the examination regulations (PO) for the Master’s course in Astrophysics from July 17th, 2014, so you have to apply for admission to the Master’s examination in the first semester. For this purpose, please use the relevant application form, which you fill out and send to the examination office by post together with the required attachments. Alternatively, you can hand in the documents personally (within my office hours) to the examination office. It is not possible to send it electronically as your original signature must be deposited with the examination office.

The application only needs to be submitted once and forms the legal basis for all of your exams from the beginning to the end of your studies. Submit the application in the period October to December for the winter semester and April to June for the summer semester so that you are admitted to the Master’s examination in due time and then can (and must) register for module examinations within the registration period.

Admission takes place when you are registered or activated in BASIS by the examination office. Thenceforth you can register yourself for each individual examination in BASIS. For this purpose, you received your username and password from the student secretariat when you registered. You can access to BASIS at: https://basis.uni-bonn.de.

With the application you sign that you have read the examination regulations (PO) for the Master’s course in Astrophysics. Please read them carefully, we will be happy to answer any questions you may have.

Erstinformation

Unter https://web3.physik.uni-bonn.de/bsc/termine.php finden Sie: die „Terminübersicht in Tabellenform“ (das sind die An- und Abmeldefristen zu den Prüfungen) und unter „Master courses Physics and Astrophysics“ finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, Antragsformulare, die Prüfungsordnung (PO) und das Modulhandbuch einschließlich buntem Modulplan.

Wir empfehlen allen Studierenden, sich direkt zu Beginn des Astrophysik-Studiums sorgfältig über alle Regeln und Regularien zu informieren und unsere Hinweise auf der Homepage „Mitteilungen Prüfungsamt“ sorgfältig zu lesen. Ebenfalls sollten Sie sich vor Studienbeginn mit der für Sie geltenden Prüfungsordnung und dem Modulhandbuch vertraut machen.




Zulassung zur Masterprüfung

Die Prüfungen im Masterstudiengang Astrophysik finden nach der Prüfungsordnung (PO) für den Masterstudiengang Astrophysik vom 17.07.2014 studienbegleitend statt, deshalb müssen Sie bereits im ersten Fachsemester den Antrag auf Zulassung zur Masterprüfung stellen. Hierfür benutzen Sie bitte das entsprechende Formular, das Sie ausgefüllt zusammen mit den erforderlichen Anlagen per Post dem Prüfungsamt zukommen lassen.

Alternativ können Sie die Unterlagen auch persönlich im Prüfungsamt (während der Bürozeiten) einreichen. Eine elektronische Zusendung ist nicht möglich, da Ihre Original-Unterschrift im Prüfungsamt hinterlegt sein muss.

Der Antrag muss nur einmal gestellt werden und bildet die Rechtsgrundlage für alle Ihre Prüfungen vom Beginn bis zum Ende Ihres Studiums. Stellen Sie den Antrag im Zeitraum Oktober bis Dezember für das Wintersemester und April bis Juni für das Sommersemester, damit Sie rechtzeitig zur Masterprüfung zugelassen werden und sich dann innerhalb der Anmeldefrist für Modulprüfungen anmelden können (und müssen).

Die Zulassung erfolgt indem Sie vom Prüfungsamt in „basis“ registriert bzw. frei geschaltet werden. Anschließend melden Sie sich selber für jede einzelne Prüfung in basis an. Hierfür haben Sie bei der Einschreibung vom Studentensekretariat Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort bekommen. Den Zugang zu „basis“ finden Sie unter https://basis.uni-bonn.de.

Mit dem Antrag unterschreiben Sie, dass Sie die Prüfungsordnung (PO) für den Masterstudiengang Physik zur Kenntnis genommen haben. Bitte lesen Sie diese gründlich durch, Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne.

Stand Mai 2022

Information and Rules referring to Examinations

  • Two examination dates are offered for each module to accommodate cases when students may be absent for personal reasons (e.g. illness, stay abroad, vacation, family events, sports competitions, cancelled flights ...). That means any combination of results (no matter in which order):

    1.  "Not sufficient" and "sick"
    2.  "Not appeared" and "not sufficient"
    3.  "Sick" and "did not show up"

constitutes a failed attempt according to § 13,1 of the Master’s Examination regulations.

Important: Due to the definition of a failed attempt (§ 9 PO), both dates form an entity per semester. That means: You always have to register for the first exam date in BASIS, even if you only want to take the second exam. Registration for the 2nd date only is not possible. Participation in only one of the two exams is sufficient.

The examination board does not approve any further special treatment - neither the forwarding of examination papers nor a single, separately scheduled oral or written examination here in Bonn. This is prohibited by the equal treatment requirement in the examination law.

If you fall ill on the date of a registered exam, you can submit a medical certificate within three working days to the examination office. If possible, you should let us know in advance by e-mail or phone, then your illness can be entered immediately in “BASIS” so that the examiner is also informed. The note “KR” for “sick” can then be seen in “BASIS” as the exam result. If no certificate is presented, the exam result is "NE" = not appeared with a grade of 5.0.

Please note: According to §63 (7) HG NRW, we can only accept certificates that explicitly certify the inability to take an exam. A simple certificate of incapacity for work is not sufficient. The doctor must specify the inability to take the exam. You are welcome to use our certificate template, which you can download from the "Communications from the Examination Office" page.

Speciality:

It is a very rare case for someone to fall ill on both the 1st and the 2nd date of the same semester. If a certificate has been submitted in due time for both dates, the module registration for this semester can be completely deleted.




Krank oder verhindert am Tag der Prüfung

  • Für alle Fälle terminlicher Verhinderung aus persönlichen Gründen (z. B. Krankheit, Auslandsaufenthalt, Urlaub, familiäre Ereignisse, Sportwettkämpfe, verbilligte Flüge …) gibt es bereits zwei Termine pro Semester. Das heißt, die Ergebnis-Kombination (egal in welcher Reihenfolge):

1. „nicht ausreichend“ und „krank“
2. „nicht erschienen“ und „nicht ausreichend“
3. „krank“ und „nicht erschienen“

sind ein Fehlversuch gemäß § 13, Absatz 1 Masterprüfungsordnung.

Wichtig: Aufgrund der Definition des Fehlversuchs (§ 9 PO) bilden beide Termine pro Semester eine Einheit. Das bedeutet: Man muss sich immer zum 1. Prüfungstermin in basis anmelden, auch wenn man nur am zweiten Termin teilnehmen will. Eine Anmeldung nur zum 2. Termin ist nicht möglich.

Der Prüfungsausschuss billigt keine darüber hinaus gehende Sonderbehandlung - weder das Nachsenden von Klausuren noch eine einzelne extra angesetzte mündliche oder schriftliche Prüfung hier in Bonn. Das verbietet das Gleichbehandlungsgebot im Prüfungsrecht.

Wer zum Termin einer angemeldeten Prüfung erkrankt, kann ein ärztliches Attest innerhalb von drei Werktagen im Prüfungsamt einreichen. Nach Möglichkeit sollten Sie vorab per E-Mail oder Telefon Bescheid sagen, dann kann Ihre Erkrankung umgehend bei der in basis angemeldeten Prüfung eingetragen werden, so dass auch der Prüfer, die Prüferin Bescheid weiß. Als Prüfungsergebnis ist dann in basis der Vermerk „KR“ für „krank“ zu sehen. Wird kein Attest vorgelegt, dann wird als Prüfungsergebnis „NE“ = nicht erschienen mit dem Notenwert 5,0 eingetragen.

Bitte beachten: Gemäß §63(7) HG NRW können wir nur Atteste akzeptieren, die explizit die Prüfungsunfähigkeit bescheinigen. Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus. Der Arzt muss einen Vermerk über die Prüfungsunfähigkeit machen.

Gerne können Sie unsere Vorlage „Attestvorlage Prüfungsunfähigkeit“ nutzen, die Sie unter „Mitteilungen vom Prüfungsamt“ finden.

Besonderheit:

Sehr selten kommt es vor, dass jemand beim 1. und beim 2. Termin desselben Semesters erkrankt. Wurde für beide Termine fristgerecht jeweils ein Attest vorgelegt, kann die Modulanmeldung für dieses Semester komplett gelöscht werden.

May 2022

  • The basic rule is: Examinations must always be registered in BASIS.

Those who are not registered are not allowed to take exams.

Important: Due to the definition of the failed attempt (§ 11 PO), both dates form an entity per semester. That means: You always have to register for the first examination date in BASIS, even if you only want to take the second examination. Registration for the 2nd date only is not possible

The successful registration is the responsibility of the student. BASIS offers control options for this:

 1. If you have successfully registered, you will receive a confirmation by email automatically (please keep it as evidence).

 2. You should actively inspect under “Information about registered examinations” whether you have successfully registered, the examination will be listed here.

 3. You get an error message when you log in. Then you have to inform the examination office by email (pa@physik.uni-bonn.de) immediately and send a screenshot of the error message.

 You should not try to register for the module examinations on the last day of the deadline. Rather, we recommend that you register for your examinations at the beginning of the registration period. If you do not want to take an examination, you can usually withdraw up to one day before the relevant examination.

 And finally: The registration and withdrawal deadlines can be quite different, depending on the course or type of examination. Therefore, please inspect regularly and repeatedly the „Terminübersicht" at the top of the site.

Please also note the document "Welcome and Information - Admission to the Master's examination...".




Prüfungsanmeldung in BASIS

  • Grundsätzliche gilt: Prüfungen müssen immer in basis angemeldet werden.

Wer nicht angemeldet ist, darf an Prüfungen nicht teilnehmen.

Wichtig: Aufgrund der Definition des Fehlversuchs (§ 11 PO) bilden beide Termine pro Semester eine Einheit. Das bedeutet: Man muss sich immer zum 1. Prüfungstermin in basis anmelden, auch wenn man nur am zweiten Termin teilnehmen will. Eine Anmeldung nur zum 2. Termin ist nicht möglich.

Die Verantwortung für die erfolgreiche Anmeldung liegt auf Seiten der Studierenden. Basis bietet hierfür Kontrollmöglichkeiten an:

1. Sie bekommen bei erfolgreicher Anmeldung automatisch eine Bestätigung per E-Mail (bitte unbedingt als Beweismittel aufheben).

2. Sie schauen aktiv unter „Info über angemeldete Prüfungen“ nach – bei erfolgreicher Anmeldung, wird die Prüfung hier aufgeführt.

3. Sie bekommen eine Fehlermeldung bei der Anmeldung. Dann müssen Sie unverzüglich das Prüfungsamt per E-Mail (pa@physik.uni-bonn.de) benachrichtigen und einen Screenshot der Fehlermeldung schicken.

Sie sollten die Anmeldung zu den Modulprüfungen nicht am letzten Tag der Frist vornehmen. Vielmehr empfehlen wir, dass Sie sich für Ihre Prüfungen zu Beginn der Anmeldephase registrieren. Sollten Sie eine Prüfung doch nicht mitschreiben wollen, können Sie sich in der Regel bis einen Tag vor der entsprechenden Prüfung wieder abmelden.

Und schließlich: Die An- und Abmeldefristen sind – je nach Lehrveranstaltung bzw. Art der Prüfungsleistung - durchaus unterschiedlich. Deshalb schauen Sie bitte regelmäßig und wiederholt auf die „Terminübersicht in Tabellenform“.

Bitte beachten Sie zudem das Dokument „Welcome and Information - Admission to the Master’s examination…“.

 Stand Mai 2022

Examinations

  • A separate electronic registration in BASIS is required for each module examination - please note the registration and withdrawal deadlines!!! (Terminübersicht in Tabellenform at the top of this web page)

For all written or oral exams, two examination dates are offered per semester. The registration for the module examination always includes the first examination date as an option and must therefore be done before the first date. So please, always register yourself in BASIS for the 1st examination date - even if you know that you only want to attend the 2nd date.

Usually the first examination date is at the end of the lecture period and the second one at the end of the semester. Anyone who receives one of the following results: “failed”, “ill with medical certificate” or “insufficient” in the 1st exam will be automatically registered for the 2nd date. It is not possible to withdraw from the compulsory registration.

  • If one of the two exam attempts is at least sufficient, the module is considered as passed. Otherwise, these two examinations count as one failed attempt for repetitions according to § 12 (§ 11 Paragraph 5 PO).

Students who have taken and passed a module examination on the first possible date can register for the examination at the second date of the semester in BASIS in order to improve their grade. In this case, the registration period ends 7 days before the 2nd date. The opportunity to improve grades only applies to courses with exercises.

  • Failed attempts in a compulsory module must be repeated. Please notice that you have to register yourself again in BASIS when you want to repeat the module in one of the next possible semesters.

Each examination, with the exception of the Master's thesis, which has not been passed or is considered to be failed, may be repeated a maximum of two times (i.e. at the latest the 6th written examination, the 6th oral examination must be passed).

After two unsuccessful attempts, the Master's thesis is considered to have been definitively failed.

Please note: In modules whose examinations are spread over the semester and which are related to a course, it is not possible to withdraw from the examination or to repeat the attempt in the respective semester. In such cases, the module examination can only be taken again by repeating the module.

  • For many of your modules, you can cancel the examination registration up to one day in advance without giving a reason.

It is imperative that you withdraw from the exam yourself if you have not met the admission requirements. The lecturer responsible for the course will inform you in due time whether you have met the admission requirements.

Caution: The registration and / or withdrawal deadlines for the module examinations are not uniform; therefore, please check the “Terminübersicht in Tabellenform” regularly.



Prüfungen

  • Zu jeder Modulprüfung ist eine gesonderte elektronische Anmeldung in BASIS notwendig – bitte beachten Sie zwingend die Anmelde- und Abmeldefristen! (Terminübersicht in Tabellenform)

Für alle Prüfungen, die in Form von Klausuren oder mündlichen Prüfungen stattfinden, werden pro Semester zwei Prüfungstermine angeboten. Die Anmeldung zur Modulprüfung schließt immer den ersten Prüfungstermin als Möglichkeit mit ein und muss daher vor dem ersten Termin erfolgen. Bitte melden Sie sich also immer zum 1. Termin an – auch wenn Sie wissen, dass Sie erst am 2. Termin teilnehmen möchten.

Der erste Prüfungstermin liegt in der Regel am Ende der Vorlesungszeit und der zweite am Ende des Semesters. Wer beim 1. Termin die Teilnahme „nicht erschienen“, „erkrankt mit Attest“ oder die Leistung mit „nicht ausreichend“ bewertet bekommt, wird automatisch zum 2. Prüfungstermin angemeldet und muss sich der Prüfung zum 2. Termin unterziehen.

Von der „Zwangsanmeldung“ zum 2. Termin (s.o.) kann man sich nicht abmelden.

  • Wird an mindestens einem der beiden Prüfungstermine eine mindestens ausreichende Leistung erbracht, gilt die Prüfung als bestanden. Andernfalls zählen diese beiden Prüfungen für Wiederholungen nach § 12 als ein Fehlversuch (§ 11 Abs. 5 PO).

Studierende, die am erstmöglichen Termin an einer Modulprüfung teilgenommen und bestanden haben, können sich zum Zwecke der Notenverbesserung zum 2. Termin des Semesters über basis für die Prüfung anmelden. Die Anmeldefrist endet in dem Fall 7 Tage vor dem 2. Termin. Die Möglichkeit der Notenverbesserung gilt ausschließlich für Lehrveranstaltungen mit Übung.

  • Fehlversuche in einem Pflichtmodul müssen wiederholt werden. Zur Wiederholung desselben Moduls in einem der nächstmöglichen Semester melden Sie sich selbst wieder elektronisch an.

Jede Prüfungsleistung, mit Ausnahme der Masterarbeit, die nicht bestanden ist oder als nicht bestanden gilt, darf höchstens zweimal wiederholt werden (spätestens die 6. Klausur, die 6. mündliche Prüfung muss bestanden werden).

Die Masterarbeit gilt nach zwei Fehlversuchen als endgültig nicht bestanden.

Bitte beachten: In Modulen, deren Prüfungen sich auf das Semester verteilen und die im Zusammenhang mit einer Lehrveranstaltung stehen, ist weder eine Abmeldung von der Prüfung noch eine Wiederholung der Leistung in dem jeweiligen Semester möglich. Die Modulprüfung kann in solchen Modulen bei Nichtbestehen nur durch Wiederholung des Moduls erneut abgelegt werden.

  • Bei vielen Modulen können Sie sich ohne Angabe von Gründen bis zu einem Tag vorher von der Prüfung wieder abmelden.

Abmelden von der Prüfung müssen Sie sich unbedingt dann, wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht erreicht haben. Ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erreicht haben, teilt der für die Lehrveranstaltung zuständige Dozent bzw. die zuständige Dozentin rechtzeitig mit. (Bitte lesen Sie sich hierzu auch die Information „Zulassung zur Modulprüfung“ durch)

Vorsicht: Die An- und/oder Abmeldefristen zu den Modulprüfungen sind nicht einheitlich; deshalb schauen Sie bitte regelmäßig auf die „Terminübersicht in Tabellenform“ oben auf dieser Webseite.

 Stand Mai 2022

Missing examination periods during study-related stays abroad

For study-related stays abroad, e.g. Erasmus, compensation rules can be used in case of missing exams that lead to an extension of the study period or failure of the module: changing the form of the exam (online exam instead of face-to-face exam, oral instead of written) or the implementation of the exam at the partner university under external supervision. The implementation is at the discretion and subject to the consent of the lecturer.


Versäumnis Prüfungsperioden bei studienbedingten Auslandsaufenthalten

Für studienbedingte Auslandsaufenthalte, z.B. Erasmus, können im Falle des Versäumens von Prüfungen, die zu Studienzeitverlängerung oder Nichtbestehen des Moduls führen, Aus-gleichsregeln in Anspruch genommen werden: Änderung der Prüfungsform (Onlineprüfung statt Präsenzprüfung, mündlich statt schriftlich) oder die Durchführung der Prüfung an der Partner-Universität unter externer Aufsicht. Die Umsetzung liegt im Ermessen und dem Zu-stimmungsvorbehalt des Dozenten, der Dozentin.

Stand: Oktober 2023

Those who have passed the examination on the first date can also take part on the second examination date of the same semester to improve their grade; the better of the two grades then applies. This only applies to courses in physics and astronomy that consist of a "lecture with exercises".

If you want to take advantage of this opportunity, you have to register yourself for the second appointment in BASIS.

Deadline for registration and withdrawal to improve grades: Up to 7 days (= 1 week) before the second date!




 

 Notenverbesserung

Wer beim ersten Termin die Prüfung bestanden hat, kann zum Zwecke der Notenverbesserung am zweiten Prüfungstermin desselben Semesters teilnehmen; es gilt dann die bessere der beiden Noten. Das gilt ausschließlich für Lehrveranstaltungen der Physik und Astronomie, die aus „Vorlesung mit Übungen“ bestehen.

Wer diese Chance wahrnehmen will, muss sich für den 2. Termin wieder selbst über basis anmelden.

Frist zur An- und Abmeldung zwecks Notenverbesserung: bis 7 Tage (= 1 Woche) vor dem zweiten Termin!

 December 2021

Information and Rules referring to the Master Thesis

Notes on Master-Thesis (physics930, astro960)“and (Pre)Modules physics910, -920 or astro940, -950, respectively

    Usually on your own initiative you will approach a “lecturer” (i.e. Professor, Privatdozent at the University of Bonn) to ask for a proposal for the subject of a Master’s thesis. In this respect you may also ask the student advisors (Prof. Dr. Manuel Drees, Prof. Dr. P. Schneider) or the chairman of the examination board (Prof. Dr. H. Schmieden) for assistance.

    Requirements (PO 2014) to start with modules physics910, -920 or astro940, -950 are: Successful completion of all required 60 credit points from the first year of the Master’s study course.

    As soon as you have decided upon a subject, please fill in the application which you have to deliver personally, electronically or by letter post to the examination office. The form must have reached the office prior (generally four weeks before you wish to start, a shorter request should be well founded) to beginning “Scientific Exploration of the Master’s thesis topic” – because you must not start without the permission of the examination board.

    In contrast to the modules of the first academic year you cannot register yourself in BASIS for the above mentioned 3 modules. This will be done by the examination office as soon as the head of the examination board has approved the suggested topic of your Master’s thesis. You can then find in BASIS the official permission including the supervisor, as well as the beginning and end of the 12 months period. The 3 modules “Scientific Exploration of the Master’s Thesis Topic”, “Methods and Project Planning” and “Master’s Thesis” together should be accomplished within 12 months. Six months of that time are reserved for the module “Master’s Thesis” (physics930 or astro960), including oral presentation (Master Colloquium).

    Upon a justified written request, the head of the examination board may allow an extension of the latter time of up to 6 weeks. The application for the extension with relevant justification has to be presented to Professor Schmieden (by email to: pa@physik.uni-bonn.de) 4 weeks before the official submission date, at the latest.

    Starting date of the three modules is usually the date that you specified in the application form. The “topic” should be considered as a working title, the period (from start to finish) for work on the three modules is, however, stringent: It is 12 months at most. If the thesis is not handed in to the examination board in time it is rated as “failed”.         

    The Master’s thesis has to be submitted in due time. There are two different ways for submission: (1) digital submission - You send the master's thesis as a PDF attachment by email to pa@physik.uni-bonn.de. If the file is too large to send by email, the examination office will provide you with a link to upload the file. Or (2) submit three written copies to the examination board in due time. That means: Either you hand in three copies in person at the examination office during normal opening hours or you send them by post, the date of the postmark then applies (address: Prüfungsamt Physik, Nußallee 14-16, 53115 Bonn).

    If your submission date is a Saturday, Sunday or public holiday, the submission deadline is the following working day.

    The layout of the thesis is free (fonts, formats, figures, graphics etc.). The thesis must be bound (no spiral binding, not in sheets).

    IMPORTANT: University seals and logos must not be used in the work; these are the property of the university and their use is considered misuse

    On the cover sheet of the thesis the following text must be written:

    Title, von (your complete name), Masterarbeit in Physik or Astrophysik, angefertigt im Institut (name of Institute), vorgelegt der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn, month and year of submission (e.g. January 2017).

    • On the second page of your Master-Thesis you write the signed statement

    “I hereby declare that the work presented here was formulated by myself and that no sources or tools other than those cited were used”

    as well as your supervisors:

    1. Supervisor: Complete name (first supervisor, person who defined subject)

    2. Supervisor: Complete name (second supervisor)

    Note: At least one of the supervisors has to be a professor of the University of Bonn. Usually both supervisors are professors of the Universität Bonn or one is professor and the other one is “Privatdozent/in” of the University of Bonn. In all other cases please ask the examination board, because it also has to approve the supervisors.

    Towards the end of your master’s thesis work the results have to be presented (Master Colloquium) in a seminar. Whether this presentation precedes the submission of the thesis or not is irrelevant. It must however be done within the assigned period of work, i.e. before the time limit of physics930, astro960 respectively. For the oral presentation please print the form “Master Colloquium”, fill in the final title of your Master’s thesis and let the referees acknowledge by their signature that the talk has been given. After that please hand in the form to the examination office.

    November 2022

    Information and Rules for specific Modules

    • If you wish, you can take exams just out of interest and pleasure in the subject. All modules from the following areas are eligible:

    Astrophysics: 
    Elective Advanced Lectures (astro84 and astro85)

    Physics:
    Specialization
    Seminar
    Elective Advanced Lectures

    These results will be documented in the transcript of records from BASIS, so that you can present them to third parties.

    • Should modules from category “Elective Advanced Lectures” should be relevant to the final certificate? For this, please read the information under "Elective Advanced Lectures: 18 ECTS scored".



    • Auf vielfachen Wunsch hin können Prüfungen auch nur aus Interesse und Freude am Fach abgelegt werden. Infrage kommen alle Module aus den Bereichen

     Astrophysik:
    Elective Advanced Lectures (Wahlpflichtmodule astro84 und astro85)

    Physik:
    Wahlpflichtmodule Specialization
    Wahlpflichtmodule Seminar
    Wahlpflichtmodule Elective Advanced Lectures

    Die Dokumentation dieser Leistungen erfolgt über das Transcript aus basis. Unter der o. g. Überschrift werden die abgelegten Prüfungen aufgelistet, so dass Sie sie gegenüber Dritten nachweisen können.

    • Module aus dem Bereich „Elective Advanced Lectures“ sollen doch zeugnisrelevant werden? Hierzu lesen Sie bitte die Information unter „Elective Advanced Lectures: 18 ECTS scored“

    Stand Mai 2022

    • You are welcome to earn extra credit points in the elective branch even after you have reached 18 credit points (CP). There are two possible ways to do this:

     (1) You sign up for further module examinations in basis under “Elective Advanced Lectures”, as you are sure that these courses will be relevant for your final certificate.

     (2) You register for the exams under “Additional Voluntary Courses” and only decide when you get your grade if they should be included in your final certificate.

     Please note that you cannot rebook anything in the elective area until you have reached the mandatory 18 CP (according to the examination date). Modules that have been passed after reaching the 18 CP can be rebooked (Voluntary -> Elective and Elective -> Voluntary). The corresponding request to the examination office must be made before the master's thesis is submitted and before the colloquium is held.

    •  The grade for the module “Elective Advanced Lectures” is calculated from the weighted arithmetic mean of all the relevant examination results. For the calculation of the final grade of your Master, the “Elective Advanced Courses” continue to have a weight of 18 CP.




    • Gerne können Sie auch nach Erreichen der 18 CP weitere Modulprüfungen im Elective-Bereich ablegen. Hierfür gibt es zwei verschiedene Vorgehensweisen:

     (1) Sie melden weitere Modulprüfungen in BASIS unter „Elective Advanced Lectures“ an, weil Sie bereits sicher sind, dass diese Prüfungen zeugnisrelevant sein sollen.

     (2) Sie melden die Prüfung zunächst unter „Additional Voluntary Courses“ an und entscheiden erst wenn Ihnen die Note bekannt ist, ob die Leistung zeugnisrelevant werden soll.

     Bitte beachten Sie, dass bis zum Erreichen der verpflichtenden 18 CP (nach Prüfungsdatum) im Elective-Bereich nichts umgebucht werden kann. Module, die nach Erreichen der 18 CP bestanden wurden, können umgebucht werden (Voluntary —> Elective und Elective —> Voluntary). Die entsprechende Mitteilung an das Prüfungsamt muss vor Abgabe der Masterarbeit bzw. vor Halten des Kolloquiums erfolgen.

    •  Die Modulnote „Elective Advanced Lectures“ errechnet sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel aller eingebrachten einzelnen Prüfungsleistungen. Bei der Bildung der Gesamtnote der Masterprüfung bleibt es bei der Gewichtung mit 18 CP.

     Stand Mai 2022

    • From now on as a special feature you can select the four modules “physics755, physics759a, physics759b and physics 7501” from the “Elective Advanced Lectures” in the “Specialization” area.

    Please notice that you have to register yourself on basis for these four modules in the correct category. A subsequent change will not be possible.




    • Im Bereich “Spezializierung“ können Sie ab sofort als Besonderheit die vier Module „physics755, physics759a, physics759b und physics7501“ aus dem Bereich „Elective Advanced Lectures“ wählen.

    Bitte achten Sie bereits bei der Prüfungsanmeldung darauf, die Sie die vier Module in der von Ihnen gewünschten Kategorie anmelden. Eine nachträgliche Umbuchung wird nicht vorgenommen.

      Stand April 2024

    • In the “Elective Advanced Lecture” area you can choose one of three different “Intensive Weeks” (physics719, -721 or -737); credit points and a grade are awarded for only one module.
    • Instead of one research project and one intensive week, you may also choose two research projects (then no intensive week) in the Elective Advanced Course. The second Research Project/ the Intensive Week remain ungraded, but the credit points will be included
    • More than one intensive week can be done, of course, as a voluntary course (not counting for   the final grade).



    • Im Bereich "Elective Advanced Lecture“ können Sie eins von drei verschiedenen „Intensive Weeks“ wählen (physics719, -721 oder -737); nur für ein Modul werden Leistungspunkte und eine Note vergeben.
    • Sie können statt einem Research Project und einer Intensive Week zukünftig auch zwei Research Projects (dann aber keine Intensive Week) im Elective Advanced Course wählen. Das 2. Research Project und die Intensive Week bleiben unbenotet, die Leistungspunkte werden jedoch eingebracht.

    • Selbstverständlich können Sie aber auch mehr als eine Intensivwoche als freiwilligen Kurs absolvieren (geht nicht in Ihre Abschlussnote mit ein).

    Stand Oktober 2023

    • Master of Science Physics: physics799
    • Master of Science Astrophysics: astro831

    • One research project which includes a workload of 120 hours is allowed to acquire 4 CP and a grade in "Elective Advanced Lectures". 

      To receive credits for it you must apply for the research project in advance. The Examination office will register the module in category “Elective Advanced Courses” on basis. Please note that deregistration from the Research Project is only possible within the first two weeks after the start.

      Late registration for the research project is not possible. In this case, you will not receive a grade or credit points for your work in the research group.

      Instead of one research project and one intensive week, you may also choose two research projects (then no intensive week) in the Elective Advanced Course. The second Research Project/ the Intensive Week remains ungraded, but the credit points will be included.

      If you would like to get to know more than two working groups, you are welcome to take part in additional projects. However, you will not receive a grade or credit points for this




    • Master Physik: physics799
    • Master Astrophysik: astro831

      Ein Forschungsprojekt mit einem Arbeitsaufwand von 120 Stunden können Sie im Modul „Elective Advanced Lectures“ anmelden. Die darin erzielte Note geht mit 4 Leistungspunkten in die Modulnote ein.

      Um Leistungspunkte für das Modul zu erhalten, müssen Sie zuvor die Teilnahme beantragen. Nach Genehmigung werden Sie vom Prüfungsamt im Modul „Elective Advanced Courses“ angemeldet. Bitte beachten Sie, dass eine Abmeldung vom Research Project nur innerhalb der ersten beiden Wochen nach Start möglich ist. 

      Eine nachträgliche Anmeldung zum Research Project ist ausgeschlossen. In dem Fall bekommen Sie weder eine Note noch Leistungspunkte für die Arbeit in der Forschungsgruppe. 

      Sie können statt einem Research Project und einer Intensive Week zukünftig auch zwei Research Projects (dann aber keine Intensive Week) im Elective Advanced Course wählen. Das 2. Research Project und die Intensive Week bleiben unbenotet, die Leistungspunkte werden jedoch eingebracht.

      Möchte Sie mehr als zwei Arbeitsgruppen kennenlernen, können Sie gerne an weiteren Projekten teilnehmen. Allerdings erhalten Sie dafür weder eine Note noch Leistungspunkte.

    Stand October 2024

    • In order to increase the choice of advanced courses, it is possible to register for one of the following courses from the specialization (physics) or compulsory (astro) catalogue in basis.

    physics62a: physics632, -633, -634, -639, -641, -642
    physics62c: physics636, -637, -638
    astro: astro811, -812, -821, -822

     This is only possible for one course. All other courses necessary to achieve 18 CP must be out of the “Elective Advanced Lecture” category.

     The registration is binding. It is not possible to change the assignment of the course to a particular category afterwards: Neither from Elective Advanced Lectures to Specialization/Compulsory nor from Specialization/Compulsory to Elective Advanced Lectures.

    IMPORTANT: take care when you register for the examination in BASIS that you select the correct category.




    • Um die Wahlmöglichkeiten im Vertiefungsbereich zu erweitern, kann ab sofort auch eine der nachfolgenden Lehrveranstaltungen aus dem Bereich Spezialisierung (Physik) oder Pflichtkurs (Astro) unter der Kategorie „Elective Advanced Lectures“ in BASIS angemeldet werden:

    physics62a: physics632, -633, -634, -639, -641, -642
    physics62c: physics636, -637, -638
    astro: astro811, -812, -821, -822

     Die Betonung liegt auf eine Lehrveranstaltung. Die übrigen Lehrveranstaltungen zum Erreichen der 18 LP müssen aus dem originären „Elective Advanced Lecture“-Katalog gewählt werden.

    Die Anmeldung ist verbindlich. Eine nachträglich gewünschte Umbuchung ist ausgeschlossen; das gilt für beide Richtungen: von Elective Advanced Lectures nach Specialization/Compulsory oder von Specialization/Compulsory nach Elective Advanced Lectures.

    WICHTIG: Bitte passen Sie bei der Prüfungsanmeldung in BASIS auf, in welcher Kategorie Sie die Anmeldung tätigen.

    Stand Mai 2022

    Kontakt

    Avatar Kleuser

    Silke Kleuser

    HISKP, Fachgruppenbüro, Prüfungsamt

    2.011

    Nußallee 14-16

    53115 Bonn

    Öffnungszeiten

    • montags  bis donnerstags
      09.00 - 14.00 Uhr
    • freitags
      per E-Mail und telefonisch
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